Termine

14.05.2024-16.05.2024
Betontage
Congress Centrum Ulm / Maritim Hotel Ulm Basteistr. 40 89073 Ulm

Werne & Thiel
sensortechnic GbR
Untere Mühlewiesen 2a
D-79793 Wutöschingen
Tel 0049 (0) 77 46/24 25
Fax 0049 (0) 77 46/25 88
info@werne-thiel.de

Die Firma

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werne & Thiel sensortechnic GbR.

1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote und Vertragsabschlüsse, auch in laufender oder zukünftiger Geschäftsverbindung. Sie werden spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung vom Besteller anerkannt und müssen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Abweichenden Vereinbarungen wie Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen sowie abweichenden AGB oder Einkaufsbedingungen unserer Besteller wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.3 Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
2. Verkaufsunterlagen und Preis
2.1 Unsere Angebote und Preise sind freibleibend und unverbindlich unter dem Vorbehalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.
2.2 Unsere Preise verstehen sich ab unserem Werk zuzüglich der zum Lieferzeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer, Fracht und Verpackung und nur für den jeweiligen Einzelauftrag. Sie gelten nur für die aufgeführten Leistungen. Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
3. Ausführung und Menge
3.1 Abweichungen hinsichtlich Material, Farbe, Gewicht, Abmessungen, technischer Gestaltung oder ähnliche Merkmale bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand dadurch insgesamt für den Besteller zumutbar bleibt.
3.2 Im übrigen verstehen sich alle Mengen- und technische Angaben mit den handelsüblichen Toleranzen.
3.3 Für den Umfang unserer Lieferpflicht sind unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen sowie etwaige schriftliche Vereinbarungen maßgebend. Mündliche Verabredungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
3.4 Aufträge können nur mit unserem schriftlichen Einverständnis unter Ersatz der angefallenen Kosten nachträglich geändert oder rückgängig gemacht werden.
4. Lieferung
4.1 Unsere Lieferzeiten sind unverbindlich und gelten ab Werk. Sie setzen in jedem Fall die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Durch nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Bestellers verlängert sich die Lieferzeit angemessener Weise.
4.2 Unsere Lieferzusage steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höhere Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Rohstoffverknappung, behördliche Maßnahmen, Streik, Aussperrung usw.. auch wenn diese bei unserem Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder bei nur vorübergehenden Hindernissen vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Die abgegebene Erklärung unseres Vorlieferanten oder eines Unterlieferanten gilt als ausweichender Beweis dafür, daß wir an der Lieferung oder Leistung gehindert sind.
4.4 Lieferung in Teilabschnitten ist zulässig. Jeder Teilabschnitt gilt als selbständiges Geschäft und bleibt ohne Einfluß auf den nicht erfüllten Teil des Auftrages. Zu Teillieferungen sind wir jederzeit berechtigt.
4.5 Wir sind bemüht, die von uns angegebenen Lieferfristen einzuhalten, eine Garantie hierfür übernehmen wir jedoch nicht. Lieferverzögerungen und Beschränkungen berechtigen den Besteller nicht., einen erteilten Auftrag zurückzuziehen oder Schadenersatzansprüche zu stellen.
5. Erfüllungsort, Versand und Gefahrenübergang
5.1 Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitz unserer Firma.
5.2 Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald wir die Versandbereitschaft angezeigt haben, spätestens mit Beginn der Verladung der Ware auf das Transportmittel.
5.3 Verladung und Versand erfolgen nach unserem besten Ermessen und stets für Rechnung und auf Gefahr des Bestellers. Wird Lieferung zum Empfangsort vereinbart, sind wir berechtigt, die verauslagten Kosten in Rechnung zu stellen.
5.4 Bei Transportschäden ist es Sache des Bestellers, unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei der zuständigen Stelle zu veranlassen, da andernfalls eventuelle Ansprüche gegen den Transportbeauftragten sowie gegen eine Versicherung entfallen können.
6. Zahlung
6.1 Die Zahlung unserer Rechnungen hat (ohne Abzüge) innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Andere Zahlungsweise nur, wenn schriftlich vereinbart. Auf Zahlungseingänge innerhalb von 7 Tagen seit Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto. Ausgenommen vom Skontoabzug sind Dienstleistungen wie z.B. Montage, Service (Wartung, Revision) und Reparaturen. Für Zahlungen nach Fälligkeit sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der jeweils geltenden Zinssätze für Betriebsmittel-Kredite zu berechnen.
6.2 An uns unbekannte Besteller können wir nur gegen Nachnahme bzw. Vorkasse liefern, es sei denn, daß uns bei Auftragserteilung einwandfreie Referenzen aufgegeben werden. Sollten sich durch veränderte Verhältnisse eine Gefährdung unseres Zahlungsanspruches ergeben, so ist die Firma Arnold Automation Feuchtemesssysteme Werne & Thiel GdbR berechtigt, Vorauszahlung des Rechnungsbetrages zu verlangen. Bei größeren Bestellungen oder Aufträgen nach Kundenwunsch behalten wir uns vor, einen Zahlungsmodus wie Anzahlungen zu vereinbaren. Ein Zurückbehaltungsrecht bzw. eine Aufrechnung - gleich auch aus welchem Grunde- sind ausgeschlossen.
6.3 Wird ein Auftrag in mehreren Teilabschnitten ausgeführt, sind wir berechtigt, die einzelnen Abschnitte gesondert zu berechnen. Bei Zahlungsverzug kann von uns die Lieferung bis zur Zahlung ausgesetzt werden.
6.4 Wechsel- oder Scheck-Wechsel-Zahlungen, Schecks oder ähnliche unbare Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber angenommen und haben erst nach vorbehaltlicher Gutschrift auf unserem Bankkonto schuldenbefreiende Wirkung.
6.5 Alle unsere Forderungen werden unabhängig von einer etwaigen Zahlungsfrist oder Stundung sofort fällig, wenn uns Umstände (z.B. Wechselprotest, Zahlungsrückstände) bekannt werden, die nach unserer Auffassung geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern, wir können in diesem Fall auf sofortige Vorauszahlung und angemessene Sicherheitsleistung für etwa noch von uns ausstehende Lieferungen und Leistungen verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
6.6 Stellt der Besteller seine Zahlung ein, gerät er in Konkurs oder strebt er ein Vergleichsverfahren an, so gelten alle von uns auf die noch offenstehenden Forderungen eingeräumte Rabatte. Bonifikationen und sonstige Vergünstigungen als nicht gewährt.
6.7 Im Falle eines Zahlungsverzugs mahnt die Firma Arnold Automation Feuchtemesssysteme Werne & Thiel GdbR in der Regel zwei Mal. Die Mahnung hat keinen Einfluß auf die Fälligkeit nach Ziff. 6. Zum Nachweis der Mahnungen genügt der Nachweis der ordnungsgemäßen Absendung beider Mahnungen an die Rechnungsadresse des Käufers.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zum vollständigen Ausgleich (bei Zahlung in Akzepten oder Kundenpapieren bis zur völligen Bareinlösung, auch bei Prolongation) aller Ansprüche aus laufender Rechnung einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten Eigentum der Firma Arnold Automation Feuchtemesssysteme Werne & Thiel GdbR.
7.2 Machen wir von unserem Recht auf Rücknahme der Ware Gebrauch, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser schriftlich erklärt wird.
7.3 Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltswaren zu Gunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Bei Pfändung dieser Ware durch Dritte muß der Auftraggeber uns unverzüglich benachrichtigen. Bei Zahlungseinstellung hat uns der Auftraggeber die noch vorhandenen Warenbestände und die uns abgetretenen Forderungen unaufgefordert sofort in einer genauen Aufstellung anzuzeigen.
7.4 Weiterveräußerung vor vollständiger Bezahlung ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet, wobei das Eigentum zu unseren Gunsten auch gegenüber dem Drittbesteller ausdrücklich vorbehalten ist. Alle aus der Veräußerung gegen seine Abnehmer enstehenden Forderungen tritt uns der Auftraggeber schon jetzt unwiderruflich bis zur völligen Tilgung aller Forderungen sicherheitshalber aber für die Übertragung der Forderungen bedarf es keiner weiteren Vereinbarung.
7.5 Der Wiederverkäufer hat gegenüber dem Drittbesteller auf das Bestehen des Eigentumsvorbehaltes hinzuweisen.
7.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns eine genaue Aufstellung der abgetretenen Forderungen mit Angabe der Drittschuldner, Höhe der Forderung, Rechnungsdatum usw. auf Verlangen zu übermitteln und auf unser Verlangen diese stillen Abtretungen in offene umzuwandeln. Für den Fall, daß die Ware verarbeitet oder mit einer anderen Ware zu nicht mehr bestimmbaren Anteilen vermischt worden ist oder für den Fall, daß die Ware als Zubehör eines anderen Gegenstandes verwendet wird, geht die aus dem Weiterverkauf gegen den Dritten entstehende Forderung in Höhe von uns für diese Ware dem Auftraggeber in Rechnung gestellten Rechnungsbetrages sicherheitshalber auf uns über.
7.7 Übersteigt der Wert die jeweiligen Gesamtverpflichtungen des Auftraggebers um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Auftraggebers zur Rückübertragung nach unserer Wahl bis zur Unterschreitung der genannten Sicherungswerte verpflichtet.
7.8 Ein Konkurs oder Vergleichsverwalter ist an diese Bestimmungen gebunden.
7.9 Wir sind berechtigt, unsere beim Auftraggeber befindlichen Vorbehaltswaren aus dessen Geschäftsräumen zu entfernen und in eigenen Besitz zu nehmen, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt. Zu diesem Zweck gewährt der Auftraggeber uns oder unserem Beauftragten während der üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu seinen sämtlichen Geschäftsräumen. Die Kosten für die Rücknahme gehen zu Lasten des Auftraggebers.
8. Gewährleistung
8.1 Die von uns gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort auf Fehler zu untersuchen, auch wenn Muster übersandt waren. Die Lieferung bzw. Leistung gilt als genehmigt, wenn offensichtliche oder bei der Untersuchung festgestellte Mängel, Mengendifferenzen oder eine offensichtliche Falschlieferung nicht innerhalb einer Ausschlußfrist von acht Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, in jedem Fall aber vor Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, schriftlich bei uns gerügt werden. Versteckte Mängel hat der Besteller spätestens innerhalb einer Ausschlußfrist von acht Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich bei uns zu rügen.
8.2 Unsere Gewährleistung ist beschränkt auf Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Hierzu hat uns der Besteller in angemessener Weise Zeit und Gelegenheit zu geben. Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nachweislich fehl, oder wird die Beseitigung des Mangels infolge eines unverhältnismäßig hohen Aufwandes von uns verweigert, kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung verlangen.
8.3 Die Garantiezeit beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Tag des Empfangs der Ware. Bei Garantiearbeiten werden anfallende Wegekosten von uns berechnet. Diese Garantiezeit von 6 Monaten gilt auch für Anlagen oder Bestandteile von Anlagen, die auf Grund eines Werkvertrages bzw. Werklieferungsvertrages, von uns errichtet bzw. eingebaut wurden. Durch die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wird die Verjährung der Gewährleistungsansprüche weder gehemmt noch unterbrochen.
8.4 Wir haften nicht für Schäden, die auf unsachgemäßer Verwendung und Lagerung, fehlerhaftem Einbau oder natürlicher Abnutzung beruhen. Durch vom Besteller oder Dritte ohne unsere Zustimmung vorgenommene Instandsetzungsarbeiten oder sonstige Eingriffe wird jede Gewährleistung von uns ausgeschlossen.
8.5 Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
9. Haftung
9.1 Schadenersatzansprüche sind mit Ausnahme der in der nächsten Ziffer enthaltenen Einschränkung aus jedem Rechtsgrund ausgeschlossen, soweit nicht eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung unserer Vertragspflicht vorliegt.
9.2 Im Falle unseres Verzuges oder einer von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung ist unsere Schadensersatzpflicht auf 10% des Wertes des betreffenden Teils der Lieferung begrenzt.
9.3 Wir haften nicht für mittelbare und Mangelfolgeschäden. Für Folgeschäden, die durch Störung oder Ausfall der von uns gelieferten Produkte entstehen, kann keine Haftung übernommen werden.
9.4 Alle Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren mit Ablauf von sechs Monaten nach Gefahrenübergang, im Falle der Abnahme nach Abnahme.
10. Verbindlichkeiten des Vertrages, Gerichtsstand und Recht
10.1 Die Unwirksamkeit einzelner vertraglicher Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Besteller und Lieferer verpflichten sich, den mit einer unwirksamen Klausel erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise, möglichst weitgehend zu sichern.
10.2 Wird bis spätestens 8 Tage nach Datum der Auftragsbestätigung kein Einspruch durch den Auftraggeber erhoben, gelten ausdrücklich die Lieferbedingungen der Firma Arnold Automation Feuchtemesssysteme Werne & Thiel GdbR als anerkannt. Dem widersprechende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers verlieren ihre Gültigkeit.
10.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist immer Waldshut-Tiengen 1.
10.4 Ergänzend gelten für unsere Lieferungen die "Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse oder Leistungen der Elektroindustrie".
10.5 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
DatenschutzAGBImpressum
© 2024 Werne & Thiel GmbH